SG "Bavaria" Maisach e.V.
Gegründet 1874 - Immaterielles Kulturerbe (UNESCO)

Böllerschießen

Warum wird geböllert?

Das Böllerschießen – im bairisch-österreichischen Raum auch „Prangerschießen“ genannt – blickt auf eine traditionsreiche Geschichte zurück, die bis ins ausgehende 15. Jahrhundert reicht.

Seit jeher galt das Böllern als besonderer Ehrenbeweis. Herrscher und hohe Würdenträger wurden mit Salutschüssen empfangen. Gleichzeitig diente es früher auch als Warnsignal: Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts machten Bergbauern in abgelegenen Regionen durch Böllerschüsse auf Brände oder andere Gefahren aufmerksam.

Darüber hinaus hat das Böllern eine symbolische Bedeutung: Es soll böse Geister vertreiben und wichtige Ereignisse mit einem kraftvollen Zeichen begleiten.

Wann wird geböllert?

Das Böllerschießen findet traditionell zu besonderen Anlässen statt, unter anderem:

  • Hochzeiten (von Vereinsmitgliedern)

  • Kirchweihen

  • Rauhnächte, insbesondere an Heiligabend und Neujahr

  • Ostern

  • Sonnwendfeiern

  • Schützenfeste

  • Beerdigungen von Kriegsveteranen oder langjährigen Vereinsmitgliedern

  • Ehrensalut für besondere Gäste aus Politik oder Sport

  • Fronleichnamsprozessionen und Hagelprozessionen

  • Volkstrauertag (insbesondere in süddeutschen Regionen)

Zudem finden in vielen Regionen regelmäßig Böllerschützentreffen statt.

Wer darf böllern?

Das Böllerschießen unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme möglich ab 18 Jahren)

  • Körperliche und geistige Eignung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundelehrgang

  • Bedürfnisbescheinigung eines Schützenvereins

  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (gültig 5 Jahre)

  • Geprüftes Böllergerät mit Beschussprüfung (alle 5 Jahre)

  • Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. Euro Deckungssumme

Für Mitglieder von Vereinen, die dem Bayerischer Sportschützenbund e. V. angeschlossen sind, besteht im Rahmen der Gruppenversicherung Versicherungsschutz für Veranstaltungen im direkten Zusammenhang mit dem Böllerschießen.

Unabhängig davon ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich, insbesondere für den Transport und die Aufbewahrung von Böllerpulver im privaten Bereich.

Kraft, Brauchtum und Gemeinschaft – eine Impression in Zeitlupe.

Noch eine Anekdote zum Schluß:


• Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) so lange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677-1733), bis ihnen schon vor dem hohen Besuch das Pulver ausging, wodurch sich auch das Sprichwort Das ging aus wie das Hornberger Schießen ..." abgeleitet haben könnte.

Damit das Böllerschießen auch in Zukunft ein guter alter Brauch bleibt, der mit ungetrübter Freude ausgeübt werden kann, benötigen auch wir neue Böllerschützen.

Bei Interesse bitte einfach unverbindlich bei uns melden.

boellerkommandant@bavaria-maisach.de

SG „Bavaria" Maisach e.V (gegr. 1874)
Böllergruppe (seit anf. 2001)